Das Zi-MVZ-Panel startete im Jahr 2016 mit der Vorbereitung einer Sonderbefragung im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP). Das Zi konnte bei der Konzeption auf die fachliche Unterstützung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) und der KBV zurückgreifen. Der BMVZ und die KBV unterstützen uns auch weiterhin.
Der Bedarf für eine eigenständige Befragung zeichnete sich dabei bereits seit einigen Jahren durch die steigenden Teilnahmezahlen von MVZ im ZiPP ab.
Das ZiPP wird seit 2010 jährlich durchgeführt und bildet die wirtschaftliche Situation von Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften ab. Es stellt mittlerweile eine etablierte Datenbasis dar und ist die verlässliche Grundlage für die jährlichen Vergütungsverhandlungen zwischen Vertragsärzt*innen und Krankenkassen.
Aufgrund ihrer komplexeren Strukturen wurden MVZ jedoch nicht ins ZiPP einbezogen. Daher fiel die Entscheidung, MVZ gesondert zu befragen. Im Sommer 2017 wurde dieses Vorhaben erstmalig als Sonderbefragung von Medizinischen Versorgungszentren umgesetzt. Noch im gleichen Jahr hat der Zi-Vorstand die regelmäßige Fortführung der MVZ-Befragung, das Zi-MVZ-Panel, beschlossen.
Seit nun mehr über 14 Jahren besteht die Möglichkeit Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Über die Strukturen, Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Situation der MVZ ist jedoch weiterhin wenig bekannt.
Das Zi-MVZ-Panel soll daher
Der Online-Fragebogen des Zi-MVZ-Panels enthält detaillierte Fragen zu den folgenden Bereichen, um die Organisations-, Versorgungs- und Kostenstruktur des jeweils teilnehmenden MVZ zu erheben:
Sie erhalten im Januar 2019 von der Treuhandstelle des Zi eine Einladung zur Teilnahme am Zi-MVZ-Panel 2018.
Dieser Einladung liegen bereits Ihre Registrierungsdaten bei. Falls Sie wider Erwarten keine Einladung per Post bekommen, nutzen Sie bitte das alternative Verfahren zur Kontaktaufnahme mittels PDF-Formular.
Am Zi-MVZ-Panel können vertragsärztlich bzw. vertragspsychotherapeutisch zugelassene Medizinische Versorgungszentren (§95 SGB V) sowie ihnen gleichgestellte Einrichtungen (§311 SGB V) teilnehmen. Vertragsärztlich/-psychotherapeutisch und vertragszahnärztlich gemischte MVZ können an der Befragung teilnehmen, sofern sie überwiegend vertragsärztlich/-psychotherapeutisch tätig sind. Reine Zahnarzt-MVZ können nicht teilnehmen.
Teilnehmende MVZ erhalten nach Finalisierung des Fragebogens eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350€. Darüber hinaus erhalten Sie einen individuellen Feedbackbericht für Ihr MVZ. Dieser Bericht enthält verschiedene Kennzahlen Ihrer Einrichtung und stellt Ihren Wert der geeigneten Referenzgruppe gegenüber.
Alle im Rahmen des Zi-MVZ-Panel erhobenen Daten werden von uns streng vertraulich nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Alle Datenschutzmaßnahmen dienen dazu, dass das Zi und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) keine Kenntnis über die Identität des MVZ erlangt. Daher obliegt sämtlicher Schriftwechsel sowie die Auszahlung der Aufwandsentschädigung der Treuhandstelle des Zi.
Die Treuhandstelle weist allen teilnahmeberechtigten MVZ eine Teilnahmenummer zu, mit der Sie sich im Online-Fragebogen anmelden können. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie für das Zi zu jedem Zeitpunkt völlig anonym und nicht identifizierbar sind. Ausschließlich die Treuhandstelle kennt die MVZ-Identität.
Um den Schutz Ihrer Identität zu wahren, ist es zwingend erforderlich, dass Sie innerhalb der Freitextangaben des Online-Fragebogens niemals den Namen Ihres MVZ oder andere identifizierende Merkmale notieren!
Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich in der Zi-Datenstelle, einem speziell abgesicherten und isolierten Raum innerhalb des Zi. Zur Datenstelle haben ausschließlich berechtigte und besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zutritt. Aus der Zi-Datenstelle werden mit Ausnahme der individuellen Feedbackberichte, nur aggregierte Ergebnisse entnommen. Der individuelle Feedbackbericht wird ausschließlich im Online-Portal bereitgestellt. Die Zugangsdaten zum Online-Portal werden nur der vertretungsberechtigten Kontaktperson zugestellt, die Sie im Datenblatt benennen.
Alle Auswertungen werden so bereitgestellt, dass eine nachträgliche Re-Personalisierung einzelner MVZ nicht möglich ist. Ausgefüllte Fragebögen und Computeraufzeichnungen, die im Zusammenhang mit dem Zi-MVZ-Panel erstellt werden, sind Eigentum des Zi. Sie werden gemäß der gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften sowie internen Richtlinien aufbewahrt, gespeichert, vernichtet beziehungsweise dauerhaft gelöscht. Alle vorliegenden Daten werden für die Dauer von 10 Jahren beginnend ab Abschluss der Erhebung vom Zi gespeichert und anschließend gelöscht.
Jegliche Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Zi-MVZ-Panel erfolgt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Einverständniserklärung und den Nutzungsbedingungen des Zi-MVZ-Panels.